Preise für Leistungen nach SGB Xi von 247home.care
Die Kosten der Behandlungspflege, nach SGB V, werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Allerdings müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10% der Kosten und maximal 10€ am Tag, für längstens 28 Tage im Jahr übernehmen.
Es besteht aber die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Befreiungsausweis für alle Zuzahlungen zu beantragen. Bitte sprechen Sie uns an.